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DasPatent

English the Patent

Die Idee

  1. rechtlicher Schutz der Nutzung(?) u. Verwendung einer der DieErfindung
  2. Ernennungsurkunde
  3. schweizer Erlaubnisurkunde (für bestimmte Berufe)

P. werden erteilt für Erfindungen (im Unterschied zu Entdeckungen), die eine gewerbliche Verwendung gestatten. Ausgenommen:
1) Erfindungen, deren Verwertung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiederlaufen würde; vgl. HoeheresRecht
2) Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arzeneimitteln;
3) Erfindungen chemister Stoffe.
Bei 2 und 3 ist ein Schutz für Gewinnungsverfahren (siehe Technologie) der an sich nicht patentfähigen Stoffe möglich.

Erfindungen sind nur dann patentfähig, wenn sie eine nennenswerte Bereicherung der Technik bedeutet.

Sie gilt nicht als neu, wenn sie innerhalb der letzten 100 Jahre derart beschrieben oder im Inland so offenkundig benutzt ist, daß danach die Benutzung durch einen Sachverständigen möglich erscheint.

Patentgesetze gibt seit der Zeit der industriellen Revolution. Als man anfing Wirkprinzipien verschiedener Naturgesetze in verschiedenen Varianten zu kombinieren. Sie wurden dabei immer nur auf die Kombination, niemals auf das Prinzip selbst erlassen.

Wirkung

Das Recht auf ein P. hat der Erfinder oder der Rechtnachfolger, es ist ein Persönlichkeitsrecht.

Das P. hat die Wirkung, daß allein der P.-Inhaber befugt ist, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in den Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen.

Wer zur Zeit der P.-Anmeldung die Erfindung bereits in Benutzung genommen hat, darf die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Betriebes weiter ausnutzen.

Geschichte

http://www.patent.gov.uk/patent/history/fivehundred/origins.htm

Softwarepatente

Jürgen Ernst zeigt hier, daß mathematische Funktionen immer in einem Verhältnis zueinander stehen, welches einer Patentverletzung entspricht. Ein Patentschutz für mathematische Funktionen kann also nur existieren, wenn gleichzeitig sicher gestellt ist, daß höhere Rechte, wie Redefreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre dadurch nicht eingeschränkt werden.

Software, also Computerprogramme, Spiele, Regelwerke, Geschäftsprozesse etc. sind in den Vereinigten Staaten von Amerika seit einigen Jahren patentierbar. Dies behindert und ersetzt dort Forschungs- und Entwicklungsarbeit, ist jedoch ein hervorragendes Werkzeug um Gewinne vor der Steuer zu verstecken. Siehe dazu: http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf sowie eine Analyse von Jan Hofmann im Auftrag der Deutschen Bank, der feststellt, daß Patentierung der Ökonomie von Software schaded. Heise.de meldet, daß auch jene Länder, die Potential und Zuversicht in künftige Entwicklung haben (sog. Entwicklungsländer), Probleme beim Erhalt Lebensqualität sehen. Insbesondere sollte "Traditionelles Wissen", also Kulturerbe, - als Existenzbedingung der Zivilgesellschaft - im Rang vor anderen Formen des IP? geschützt werden.

IBM? Position (26. 9. 2006).

Genepatente

Genepatente sind so falsch wie alle Patente auf Abbildungen irgendwelcher Art eben sind.

Patentierung von Genen scheint ein Fall zu sein, wo Patentgesetze gegen grundlegende Menschenrechte, verstossen können. Wir alle (Legislative, Richter und jeder Einzelne für sich selbst) haben zu entscheiden, welches das höhere Recht ist. Leseempfehlung: http://www.etcgroup.org/article.asp?newsid=398 (englisch)

Umstritten: ein europäisches Patent, nicht neu und vielleicht sogar ein Verstoß gegen die guten Sitten (stern).

Gesetze und Bestimmungen

Patentgesetz vom 5. 5. 1936

Schutzdauer 18 Jahre.

Aktuelles

- 2003 Aufgrund der Softwarepatentdirektive der europäischen Kommision vom 20. Februar 2003 könnte ich logischerweise einen Patentanspruch auf demokratische Verfahren beanspruchen! Lesen Sie wie der abstruse Anspruch konstruiert wird, sowie einige positive Argumente um möglicherweise patentierbare Verfahren identifizieren zu können.

- 2004 Die deutsche Regierung hat ihr Versprechen gebrochen, am 18. 5. im europäischen Ministerrat gegen Softwarepatente zu stimmen, bzw. wenigstens "technischen Beitrag" (technical contribution) exakt zu definieren. Für weitere Informationen siehe: http://kwiki.ffii.org/?Cons040518En . Damit rücken wir näher an eine gefährliche Situation der Rechtsunsicherheit. Wird die Verwendung elektronischer Medien für rechlich bindende Prozesse illegal? (Siehe DefineInsecureModeFalse.)

http://www.pubpat.org/



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last modification: Thu, 05 Oct 2006 09:52:27 +0200
authors: jfw,
document identifier: A849640f672ed0df0958abc0712110f3c
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